Kaskoschaden - Feldschmid GmbH

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Kaskoschaden

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  • Bei Teil- oder Vollkaskoschadensfällen herrscht grundsätzlich eine andere Rechtslage als bei den Kfz-Haftpflichtschadensfällen vor.

  • In der Regel bedeutet dies, dass Ihre Versicherung die Regulierung des Teil- oder Vollkaskoschadens selbst übernimmt.

  • Wir  stehen Ihnen aber auch in diesen Fällen gerne beratend zur Seite, bitte  rufen Sie uns deshalb gegebenenfalls möglichst bald nach dem  Schadenereignis an.
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